Rechtsanwalt Hülswitt wurde 1958 in Gelsenkirchen geboren. 1977 schloss er die schulische Laufbahn mit dem Abitur ab. Das Jurastudium wurde sodann in zehn Semestern an der Ruhruniversität Bochum absolviert. Bereits im Studium war Rechtsanwalt J. Hülswitt studentischer Mitarbeiter in der Rechtsanwalts- u. Notariatskanzlei Bolwin, Stahlberg, Tloka u. Baschek in Gelsenkirchen. Dort gewann Rechtsanwalt Hülswitt die ersten tiefgreifenden Einblicke in die heutigen Schwerpunktbereiche, Immobiliarrecht, Baurecht und Handels- und Gesellschaftsrecht. Nach dem ersten Staatsexamen wurde Assessor Hülswitt im Rahmen des Referendariats bereits stark in den forensischen Ablauf der Rechtsanwalts- und Notariatskanzlei Bolwin pp. integriert und avancierte nach dem Ablegen des zweiten Staatsexamens im Jahre 1988 bereits nach einem Jahr zum gleichberechtigten Soziuspartner der Kanzlei Bolwin pp.
In den folgenden Jahren wurde neben der anwaltlichen Tätigkeit in allen Bereichen einer allgemein tätigen Anwaltskanzlei auch der Bereich des Notariats mit den oben genannten Schwerpunktbereichen favorisiert.
1990 nahm RA Hülswitt neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt und Notarvertreter sowie Notariatsverwalter seine Lehrtätigkeit als Dozent an der technischen Akademie in Wuppertal im Bereich Wirtschaftsrecht auf. Diese Dozententätigkeit erweiterte sich dann in den Folgejahren auch auf die Fachhochschule Nord-Hessen, für die Lehrgänge mit juristischem bzw. wirtschaftswissenschaftlichem Bachelorabschluss.
Ab dem Jahr 2000 soziierte RA Hülswitt mit den Rechtsanwälten A.Vordemberge und M. Ricken in Gelsenkirchen. Seit 2009 übt Rechtsanwalt Hülswitt nach dem Ausscheiden von Rechtsanwalt Vordemberge seine berufliche Tätigkeit in Bürogemeinschaft mit Rechtsanwalt Meinolf Ricken aus.