Auf Grund der langjährigen Tätigkeit des RA Hülswitt in der Kanzlei Bolwin pp. in Gelsenkirchen, die die ADAC-Syndikuseigenschaft inne hatte und der Verbindung zu verschiedenen Autohäusern, wurden und werden von RA Hülswitt schwerpunktmäßig auch Unfallangelegenheiten sowie alle Rechtsbereiche, die mit dem Straßenverkehrsrecht im Zusammenhang stehen, bearbeitet. Hierzu gehören insbesondere auch Ordnungswidrigkeitsverfahren bzw. Bußgeldangelegenheiten.