Die Kanzlei Hülswitt vertritt Bauherren in Rechtstreitigkeiten mit Bauträgern und Handwerkern. Hierbei kommen die ausgeprägten Kenntnisse des Kanzleiinhabers im bautechnischen Sinn als auch seine Kenntnisse in der Gestaltung von Bauträgerverträgen und deren inhaltlicher Überprüfung zu Gute.
Insbesondere durch die langjährige Tätigkeit (seit 1989) im Notariat als Mitarbeiter verschiedener Notariate gelang es, ein umfassendes Bild und einen umfangreichen Erfahrungshorizont in der Vertragsgestaltung und der Interessenvertretung sowohl auf Bauherrenseite bzw. Käufer als auch Bauträger bzw. Verkäufer zu erarbeiten.