Jochen Hülswitt
Rechtsanwaltskanzlei

Zu den Tätigkeitsbereichen im Erbrecht gehören in der Kanzlei Hülswitt die Beratung in allen erbrechtlichen Angelegenheiten, die Gestaltung von Erb- und Auseinandersetzungsverträgen, die Testamentsvollstreckertätigkeit und viele weitere Bereiche.

Insbesondere durch die Schwerpunkttätigkeit im Bereich des Handels- und Gesellschaftsrechtes wird die Kanzlei Hülswitt auch in der Beratung von Steuerberatungskanzleien bzw. von Unternehmen tätig, bei denen sich die vielgestaltigen Probleme der Unternehmensnachfolge ergeben.

Hier steht zunächst eine Beratungs- und Gestaltungsfunktion in enger Abstimmung mit den das Unternehmen betreuenden Steuerberatungspraxen im Vordergrund.

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