Zu den Tätigkeitsbereichen im Erbrecht gehören in der Kanzlei Hülswitt die Beratung in allen erbrechtlichen Angelegenheiten, die Gestaltung von Erb- und Auseinandersetzungsverträgen, die Testamentsvollstreckertätigkeit und viele weitere Bereiche.
Insbesondere durch die Schwerpunkttätigkeit im Bereich des Handels- und Gesellschaftsrechtes wird die Kanzlei Hülswitt auch in der Beratung von Steuerberatungskanzleien bzw. von Unternehmen tätig, bei denen sich die vielgestaltigen Probleme der Unternehmensnachfolge ergeben.
Hier steht zunächst eine Beratungs- und Gestaltungsfunktion in enger Abstimmung mit den das Unternehmen betreuenden Steuerberatungspraxen im Vordergrund.