Zu den Schwerpunktbereichen der Bearbeitung von Rechtsangelegenheiten im Bereich des Handels- und Gesellschaftsrecht gehört das gesamte GmbH- Gesellschaftsrecht, das Recht der offenen Handelsgesellschaft (OHG), der Kommanditgesellschaft (KG), der Gesellschaft Bürgerlichen Rechts (GbR).
Es werden Fälle aus dem Bereich der Gründung von Gesellschaften , der Beendigung von Gesellschaften bzw. der Fortführung von Gesellschaften im Sinne der „Unternehmensnachfolge“, der Auseinandersetzung unter den Gesellschaftern sowie der Beratung „notleidender“ Gesellschaften und den damit einhergehenden Problemkreisen bearbeitet. Die damit einhergehenden arbeitsrechtlichen Problemkreise werden sachgerechten Lösungen zugeführt.
Durch die mit der Kanzlei Hülswitt zusammenarbeitenden Steuerberatungspraxen wird eine umfassende Betreuung und enge Zusammenarbeit gewährleistet, die auch weite Bereiche der Unternehmens- und Insolvenzberatung umfassen.