Zum Bereich des Allgemeinen Zivilrechtes gehören in der Kanzlei Hülswitt die Bereiche des Bürgerlichen Gesetzbuches (allgemeines und besonderes Schuldrecht (z.B. Dienstvertrags- und Arbeitsrecht, Kauf- Miet-u. Pachtrecht etc.), Familienrecht, Erbrecht) und des Wirtschaftsrechtes (Handels- und Gesellschaftsrecht) sowie sämtlicher damit im Zusammenhang stehender Rechtstreitigkeiten.
Hierbei steht in der juristischen Vertretung insbesondere die Aufgabe der Streitvermeidung durch Erarbeitung von Vertragsgrundlagen aber auch die Tätigkeit als einseitiger Interessenvertreter, also als Anwalt Ihres Vertrauens, vor allen Amts- Land- und Oberlandesgerichten.