Im Jahre 1989 gründete Rechtsanwalt und Notar Holger Prestin die Anwaltskanzlei in Gelsenkirchen. Anfang 1990 trat
Rechtsanwalt August Vordemberge (bis 2009) und Anfang 1993 Rechtsanwalt Meinolf Ricken in die Dienste der Kanzlei.
Rechtsanwalt Jochen Hülswitt ergänzte nach Auflösung der Anwalts- und Notariatskanzlei W. Bolwin, E. Stahlberg und
J. Hülswitt im Jahre 2000/01 und versterben des Kollegen Prestin die in den hiesigen Praxisräumen an der Ahstr.
22/Machensplatz - im Herzen der Stadt Gelsenkirchen - die Rechtsanwalts- und Notariatskanzlei. Die Sozietät wurde
Ende 2009 beim Ausscheiden des Kollegen Vordemberge in eine Rechtsanwalts-Bürogemeinschaft der Rechtsanwalte
Hülswitt und Ricken geändert.
Die Rechtsanwälte sind vertretungsberechtigt bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten.
Rechtsanwalt J. Hülswitt hat sich insbesondere im Rahmen seiner langjährigen Erfahrung im Notariat und der anwaltlichen
Praxis auf die Tätigkeitsschwerpunkte im Bereich Immobiliarrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht spezialisiert. Weitere
Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Arbeitsrecht, Erbrecht, Baurecht und Arzthaftungsrecht sowie des gesamten Zivilrechtes.
Rechtsanwalt J. Hülswitt ist Mitglied im Deutschen Anwaltsverein, Vertragsanwalt des Verbandes Wohneigentum
Westfalen-Lippe e.V. und Dozent an der Technischen Akademie Wuppertal und der Fachhochschule Nord-Hessen im
Bereich Wirtschaftsrecht.
Rechtsanwalt M. Ricken hat sich auf Grund seiner langjährigen Tätigkeit auf die Rechtsgebiete Familienrecht, Miet- und
Pachtrecht, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht und Insolvenzrecht spezialisiert. Auch Rechtsanwalt M. Ricken ist Vertragsanwalt
des Verbandes Wohneigentum Westfalen-Lippe e.V..