Die Kanzlei Hülswitt vertritt im Rahmen des Mandantsverhältnis die Interessen von Arbeitnehmern sowie von Arbeitgebern, je nach Auftragsverhältnis vor allen Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten.
Insbesondere werden im Rahmen der hier vertretenen Mandanten auch zum Zwecke der einvernehmlichen Regelung anstehender arbeitsrechtlicher Problemkreise einvernehmliche Lösungsansätze erarbeitet, um das Verhältnis beider Vertragsparteien auf Arbeitgeber- wie auch Arbeitsnehmerseite zu koordinieren und einer für beide Seiten verträglichen Lösung zuzuführen.
Zu den Bereichen des Arbeitsrechtes gehören alle Arbeitnehmerschutzgesetze (z.B. das Kündigungsschutzgesetz, das Mutterschutzgesetz, das Arbeitszeitgesetz etc.) sowie das Betriebsverfassungsgesetz und das Mitbestimmungsgesetz.