Auf Grund der seit 1989 bestehenden Mitarbeit im Notariat konnte durch RA Hülswitt ein umfassender Kenntnisstand im gesamten Immobiliarrecht erarbeitet werden. Hierzu gehören die Gestaltung von notariellen Grundstückskaufverträgen, deren inhaltlicher Überprüfung sowie die einseitige Interessenvertretung von Verkäufer bzw. Käufer vor den Amts- Land- und Oberlandesgerichten aus abgeschlossenen notariell beurkundeten Verträgen.
Selbstverständlich gehört zum Bereich des Immobilarrechtes auch die große Vielfalt der im Wohnungs- und Teileigentumsrecht aufkommenden Problemkreise. Die Beratung von Wohnungs- und Teileigentümern gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft bzw. deren WEG-Verwaltung sowie des sie vertretenden WEG-Verwalters, wie auch die Interessenvertretung im umgekehrten Rechtsverhältnis ist ein umfassender Tätigkeitsbereich des Kanzleiinhabers RA Hülswitt.