Jochen Hülswitt
Rechtsanwaltskanzlei

Auf Grund der seit 1989 bestehenden Mitarbeit im Notariat konnte durch RA Hülswitt ein umfassender Kenntnisstand im gesamten Immobiliarrecht erarbeitet werden. Hierzu gehören die Gestaltung von notariellen Grundstückskaufverträgen, deren inhaltlicher Überprüfung  sowie die einseitige Interessenvertretung von Verkäufer bzw. Käufer vor den Amts- Land- und Oberlandesgerichten aus abgeschlossenen notariell beurkundeten Verträgen.

Selbstverständlich gehört zum Bereich des Immobilarrechtes auch die große Vielfalt der im Wohnungs- und Teileigentumsrecht aufkommenden Problemkreise. Die Beratung von Wohnungs- und Teileigentümern gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft  bzw. deren WEG-Verwaltung sowie des sie vertretenden WEG-Verwalters, wie auch die Interessenvertretung im umgekehrten Rechtsverhältnis ist ein umfassender Tätigkeitsbereich des Kanzleiinhabers RA Hülswitt.

Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Bitte lesen Sie unseren Datenschutzhinweis.

Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.